20. August 2022
Meldestellenbeauftragte müssen unabhängig sein und über die notwendige Fachkunde verfügen. Eine Schulung hinsichtlich der Tätigkeit als Meldestellenbeauftragte(r) ist obligatorisch.
§ 15 (2) HinSchG
CONFDNT enthält alle notwendigen Schulungen für alle Meldestellenbeauftragte.