30. August 2022
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle sofort mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes einrichten, Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten.
§§ 12 (2), 42 HinSchG
Eine schnelle Umsetzung in Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (inkl. Leiharbeitern und Freelancern) steht an. Unternehmen unter 250 Beschäftigten haben eine Frist bis zum 17.12.2023.
Mit CONFDNT ist das Hinweisgeberschutzgesetz und die EU Whistleblower Richtlinie innerhalb von wenigen Stunden umgesetzt.