Nur 7% der befragten Unternehmen bereit


01. Dezember 2021


Am 7. Oktober 2019 wurde die „Whistleblower-Richtlinie“ vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Bis zum 17. Dezember 2021 muss Deutschland diese in nationales Recht umsetzen. Das bedeutet für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, dass sie ein Hinweisgebersystem vorhalten müssen.

Laut einer von CONFDNT im November durchgeführten Blitzumfrage haben lediglich 7 % der befragten Unternehmen im DACH-Raum schon die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.