Bundestag beschließt Hinweisgeberschutzgesetz


17. Dezember 2022

Am 16.12.2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz, mit knapp einem Jahr Verspätung, verabschiedet. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz geht dabei weiter als die ursprüngliche Anforderung aus der EU Hinweisgeberrichtlinie. 


Hervorzuheben sind folgende Spezialitäten des deutschen Rechts:



  • Deckt ebenfalls Verstöße gegen deutsches Recht ab.

  • Die Annahme von anonymen Hinweisen ist verpflichtend.

  • Bußgelder bei Zuwiderhandlung



Mit CONFDNT decken wir alle Anforderungen an das HinSchG und die DSGVO vollumfänglich ab. 


Sie als Kunde müssen also nichts ändern. 


 


Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach am 10. Februar 2023 mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beschäftigen.