10 Gründe, weshalb Sie jetzt schon einen Meldekanal für Hinweisgeber einrichten sollten


08. Februar 2022

Auch wenn die Hinweisgeber-Richtlinie (oder offiziell „EU-Whistleblower-Richtlinie“) noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist – es ergibt viel Sinn, sich bereits jetzt mit ihr auseinanderzusetzen.


Denn erstens ist die Umsetzung ein Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung. Und zweitens will man es sicherlich vermeiden, unter demselben Zeitdruck zu leiden wie jüngst bei der Einführung der DSGVO.


Sie benötigen 10 Gründe? Hier sind sie:



  1. Ein Meldestellenbeauftragter muss ausgebildet werden. Auch wenn dieses Training im überschaubaren Rahmen liegt, müssen zuerst die geeigneten Mitarbeiter hierfür gefunden werden – und das kann dauern. 


  2. Ein einfaches Webformular in Google Docs oder Microsoft Forms reicht als Hinweisgebersystem nicht aus. Es muss, im besten Fall, ein externes Tool identifiziert und implementiert werden. 


  3. Die Hinweisgeberkanäle müssen in die Einkaufsverträge mit externen Lieferanten integriert werden, um den richtigen Meldeweg klar zu beschreiben.

  4. Die Datenschutzrichtlinie ist entsprechend anzupassen. Hierbei benötigt man unter Umständen externe Hilfe.


  5. Nur weil die Richtlinie noch nicht in deutsches/österreichisches Recht umgesetzt ist, heißt es nicht, dass sie nicht gilt. Denn auf europäisches Recht ist sie bereits seit dem 17. Dezember 2021 anzuwenden. 


  6. Die Belegschaft muss über die entsprechenden Hinweisgeberkanäle frühzeitig informiert werden. Unter Umständen muss hierzu ein Mitarbeiter-Training stattfinden.


  7. Die technische Implementierung eines geeigneten webbasierten Tools kann bis zu mehreren Wochen dauern. (Es sei denn, Sie nutzen ein System wie CONFDNT, dann sind Sie binnen 5 Minuten einsatzbereit.)


  8. Ist ein Betriebsrat vorhanden, so ist dieser rechtzeitig in den Prozess einzubinden – das kostet Zeit.


  9. Unternehmen, die auch ohne Druck ein transparentes Hinweisgebersystem implementieren, positionieren sich als moderne Arbeitgeber, Lieferanten und Dienstleister.


  10. Hinweisgeberkanäle tragen zu einem transparenten Arbeitsklima bei und verhindern Skandale im Falle von Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter.



CONFDNT ist ein in Deutschland programmiertes und gehostetes Hinweisgebersystem. Es ist sicher, genügt allen Anforderungen an die EU-Whistleblower-Richtlinie und passt sich als modulares System in jedes Unternehmen ein.